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„Aufgeschlagen!“: Neues Förderprogramm für NRW-Autor*innen

Fahne von NRW mit Büchern davor
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Das Kultusministerium will gezielt Lesungen in der Region fördern. So können Autor*innen sich bewerben.

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In den vergangenen zwei Jahren sind unzählige Veranstaltungen Corona zum Opfer gefallen. Für Schriftsteller*innen ein existenzielles Problem, sind doch für die meisten von ihnen Lesungen die Haupteinnahmequelle. Diesem Umstand trägt das Kultusministerium des Landes Nordrhein-Westfalen Rechnung und startet ein neues Förderprogramm für die hiesige Autor*innenschaft: Aufgeschlagen!

Ab sofort können professionelle Autor*innen, die in NRW wohnhaft sind, bis zu 800 Euro – davon sind mindestens 500 Euro als Honorar vorgesehen – beantragen, um ihre Werke im Rahmen von öffentlichen Lesungen zu präsentieren. Gefördert werden Veranstaltungen in nordrhein-westfälischen Institutionen und Einrichtungen wie z.B. Bibliotheken, Buchhandlungen, Schulen, soziokulturellen Zentren, Kirchen, Gaststätten oder Parks. Durchführungszeitraum ist vom 1. Mai bis zum 30. September 2022.

Das Programm wendet sich unmittelbar an Autor*innen, diese können bis zum 31. Juli beim Westfälischen Literaturbüro in Unna jeweils bis zu fünf Anträge stellen. Das Ministerium stellt dafür insgesamt 480.000 Euro zur Verfügung.

Was es sonst noch bei der Antragstellung zu beachten gilt, erfahren interessierte Autor*innen im FAQ des Literaturbüros in Unna. Dort sind auch Kontaktdaten für etwaige Rückfragen aufgeführt.